Aushilfen sind für viele Geschäfte, Cafés und Handwerksbetriebe unverzichtbar. Für 2026 gelten diese Grenzen:
- Minijob: bis 603 Euro im Monat.
- Übergangsbereich (Midijob): 603,01 bis 2.000 Euro im Monat – mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten.
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Achten Sie darauf, dass die vereinbarten Stunden zur Verdienstgrenze passen.
Fragen zur Anmeldung und zu Abgaben beantwortet Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.