Steuern & Finanzen

E-Rechnung: Ab Januar 2027 wird es für viele Betriebe ernst

Symbolbild (KI-generiert)

Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz macht, muss ab 2027 an andere Unternehmen E-Rechnungen schicken. Ab 2028 gilt das für fast alle Betriebe.

Die Übergangszeit für Papier- und PDF-Rechnungen zwischen Unternehmen läuft aus. Empfangen können müssen alle Betriebe E-Rechnungen schon seit Januar 2025. Jetzt rückt auch die Pflicht zum Versenden näher.

  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr müssen Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen bei Rechnungen an andere Betriebe im Inland.

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF per E-Mail zählt nicht dazu.

Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Rechnungssoftware E-Rechnungen erstellen kann – oder sprechen Sie Ihre Steuerberatung darauf an.

Unternehmen in Ihrer Nähe finden ↗

Weitere Wirtschafts-News

Personal & Ausbildung

Personal & Ausbildung

Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro

Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Erhöhung – Betriebe sollten Arbeitszeiten und Minijobs rechtzeitig prüfen.

Weiterlesen ↗

Alle Wirtschafts-News ↗

Ihre Datenschutz-Einstellungen

Die Website funktioniert auch ohne optionale Dienste. Sie entscheiden getrennt über Statistik und externe Medien. Ablehnen hat keine Auswirkungen auf die Suche oder Kontaktmöglichkeiten.

Ihre Auswahl wird 180 Tage in einem notwendigen Cookie gespeichert. Der Einwilligungsnachweis bleibt 210 Tage auf unserem Server. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Datenschutz-Einstellungen“ ändern oder widerrufen. Externe Medien laden auch nach Zustimmung erst beim Anklicken des jeweiligen Inhalts.