Die Übergangszeit für Papier- und PDF-Rechnungen zwischen Unternehmen läuft aus. Empfangen können müssen alle Betriebe E-Rechnungen schon seit Januar 2025. Jetzt rückt auch die Pflicht zum Versenden näher.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr müssen Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen bei Rechnungen an andere Betriebe im Inland.
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF per E-Mail zählt nicht dazu.
Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Rechnungssoftware E-Rechnungen erstellen kann – oder sprechen Sie Ihre Steuerberatung darauf an.