Recht & Vorschriften

Online-Shop? Diese Regeln zur Barrierefreiheit gelten

Symbolbild (KI-generiert)

Seit Juni 2025 müssen viele Online-Shops barrierefrei sein. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verlangt unter anderem, dass Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen, für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Dazu zählen Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Für bestehende Dienstleistungen gibt es Übergangsfristen, die spätestens im Juni 2030 enden.

Auch wer nicht verpflichtet ist, profitiert von gut lesbaren Schriften, ausreichenden Kontrasten und Bildbeschreibungen. Ihre IHK informiert, ob Ihr Angebot betroffen ist.

Unternehmen in Ihrer Nähe finden ↗

Weitere Wirtschafts-News

Personal & Ausbildung

Personal & Ausbildung

Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro

Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Erhöhung – Betriebe sollten Arbeitszeiten und Minijobs rechtzeitig prüfen.

Weiterlesen ↗

Alle Wirtschafts-News ↗

Ihre Datenschutz-Einstellungen

Die Website funktioniert auch ohne optionale Dienste. Sie entscheiden getrennt über Statistik und externe Medien. Ablehnen hat keine Auswirkungen auf die Suche oder Kontaktmöglichkeiten.

Ihre Auswahl wird 180 Tage in einem notwendigen Cookie gespeichert. Der Einwilligungsnachweis bleibt 210 Tage auf unserem Server. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Datenschutz-Einstellungen“ ändern oder widerrufen. Externe Medien laden auch nach Zustimmung erst beim Anklicken des jeweiligen Inhalts.