Selbstständige mit geringem Umsatz können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dafür zwei Grenzen gleichzeitig:
- höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und
- höchstens 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.
Wichtig: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort. Ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt Umsatzsteuer an.
Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, aber selbst keine ausstellen. Ob sich die Regelung für Sie lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.