Steuern & Finanzen

Kleinunternehmerregelung: Diese Umsatzgrenzen gelten

Symbolbild (KI-generiert)

Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer die obere Grenze überschreitet, verliert den Status sofort.

Selbstständige mit geringem Umsatz können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dafür zwei Grenzen gleichzeitig:

  • höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und
  • höchstens 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.

Wichtig: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort. Ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt Umsatzsteuer an.

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, aber selbst keine ausstellen. Ob sich die Regelung für Sie lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

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