Personal & Ausbildung

Minijob und Midijob: Die Grenzen für 2026

Symbolbild (KI-generiert)

Minijobber dürfen 2026 bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Darüber beginnt der Übergangsbereich bis 2.000 Euro mit geringeren Sozialabgaben.

Aushilfen sind für viele Geschäfte, Cafés und Handwerksbetriebe unverzichtbar. Für 2026 gelten diese Grenzen:

  • Minijob: bis 603 Euro im Monat.
  • Übergangsbereich (Midijob): 603,01 bis 2.000 Euro im Monat – mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten.

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Achten Sie darauf, dass die vereinbarten Stunden zur Verdienstgrenze passen.

Fragen zur Anmeldung und zu Abgaben beantwortet Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Unternehmen in Ihrer Nähe finden ↗

Weitere Wirtschafts-News

Personal & Ausbildung

Personal & Ausbildung

Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro

Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Erhöhung – Betriebe sollten Arbeitszeiten und Minijobs rechtzeitig prüfen.

Weiterlesen ↗

Alle Wirtschafts-News ↗

Ihre Datenschutz-Einstellungen

Die Website funktioniert auch ohne optionale Dienste. Sie entscheiden getrennt über Statistik und externe Medien. Ablehnen hat keine Auswirkungen auf die Suche oder Kontaktmöglichkeiten.

Ihre Auswahl wird 180 Tage in einem notwendigen Cookie gespeichert. Der Einwilligungsnachweis bleibt 210 Tage auf unserem Server. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Datenschutz-Einstellungen“ ändern oder widerrufen. Externe Medien laden auch nach Zustimmung erst beim Anklicken des jeweiligen Inhalts.