Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Für viele kleine Betriebe im Handel, in der Gastronomie und im Handwerk heißt das: Lohnabrechnung und Personalplanung sollten vor dem Jahreswechsel überprüft werden.
Besonders bei Minijobs lohnt ein genauer Blick. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Steigt der Stundenlohn, kann bei gleicher Stundenzahl die Grenze überschritten werden. Dann wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Prüfen Sie deshalb frühzeitig die vereinbarten Stunden Ihrer Aushilfen. Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung hilft bei der Umstellung.