Ratgeber

Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Vorteile und Fallstricke

Redaktion kraichgau.BIZ · Stand: 03.11.2026

Gerade beim Start in die Selbstständigkeit oder im Nebenerwerb ist die Kleinunternehmerregelung beliebt: Wer sie nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und spart sich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Die Grenzen seit 2025

  • Vorjahr: Der Umsatz darf höchstens 25.000 Euro betragen haben.
  • Laufendes Jahr: Der Umsatz darf 100.000 Euro nicht überschreiten.

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wichtig: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort – ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt Umsatzsteuer an.

Für wen lohnt sie sich?

  • Eher ja: wenn Ihre Kundschaft überwiegend aus Privatpersonen besteht – zum Beispiel Kosmetik, Nachhilfe, Kurse oder kleiner Einzelhandel. Ihre Preise sind dann ohne Umsatzsteuer günstiger oder Ihre Marge größer.
  • Eher nein: wenn Sie vor allem für andere Unternehmen arbeiten oder hohe Anschaffungen planen. Als Kleinunternehmer können Sie sich die Vorsteuer aus Einkäufen nicht vom Finanzamt erstatten lassen.

Worauf Sie achten müssen

  • Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen.
  • Wer auf die Regelung verzichtet, ist an diese Entscheidung mehrere Jahre gebunden.
  • E-Rechnungen müssen Sie empfangen können, aber nicht selbst versenden – mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung.
  • Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen trotzdem an.

Hinweis: Ob sich die Regelung für Sie rechnet, hängt vom Einzelfall ab. Ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberatung lohnt sich vor der Entscheidung.

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