Gerade beim Start in die Selbstständigkeit oder im Nebenerwerb ist die Kleinunternehmerregelung beliebt: Wer sie nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und spart sich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Grenzen seit 2025
- Vorjahr: Der Umsatz darf höchstens 25.000 Euro betragen haben.
- Laufendes Jahr: Der Umsatz darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wichtig: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort – ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt Umsatzsteuer an.
Für wen lohnt sie sich?
- Eher ja: wenn Ihre Kundschaft überwiegend aus Privatpersonen besteht – zum Beispiel Kosmetik, Nachhilfe, Kurse oder kleiner Einzelhandel. Ihre Preise sind dann ohne Umsatzsteuer günstiger oder Ihre Marge größer.
- Eher nein: wenn Sie vor allem für andere Unternehmen arbeiten oder hohe Anschaffungen planen. Als Kleinunternehmer können Sie sich die Vorsteuer aus Einkäufen nicht vom Finanzamt erstatten lassen.
Worauf Sie achten müssen
- Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen.
- Wer auf die Regelung verzichtet, ist an diese Entscheidung mehrere Jahre gebunden.
- E-Rechnungen müssen Sie empfangen können, aber nicht selbst versenden – mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung.
- Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen trotzdem an.
Hinweis: Ob sich die Regelung für Sie rechnet, hängt vom Einzelfall ab. Ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberatung lohnt sich vor der Entscheidung.