Auch die einfachste Website eines Betriebs muss einige rechtliche Grundregeln erfüllen. Wer sie kennt, vermeidet teure Abmahnungen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber bei der Orientierung.
1. Impressum
Geschäftliche Websites brauchen eine Anbieterkennzeichnung, die von jeder Seite aus leicht erreichbar ist – meist ein Link „Impressum“ im Fußbereich. Dazu gehören unter anderem Name und Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift, schnelle Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, in der Regel auch Telefon) und, falls vorhanden, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für bestimmte Berufe kommen weitere Angaben hinzu.
2. Datenschutzerklärung
Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede, schon durch Server-Protokolle oder ein Kontaktformular –, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung. Sie beschreibt, welche Daten wofür verarbeitet werden, welche Dienste (zum Beispiel Karten, Videos, Statistik) eingebunden sind und welche Rechte Besucher haben.
3. Cookies und eingebundene Dienste
Für Statistik-, Marketing- und viele eingebundene Fremddienste ist vorab eine Einwilligung nötig. Technisch notwendige Cookies, etwa für einen Warenkorb, sind davon ausgenommen. Weniger ist hier oft mehr: Jeder zusätzliche Dienst bedeutet zusätzlichen Aufwand.
4. Barrierefreiheit seit Juni 2025
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft vor allem Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen – also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen nach gängiger Auslegung nicht darunter. Gut lesbare Schrift, Kontraste und Bildbeschreibungen helfen aber allen Besuchern.
5. Bilder und Texte
Verwenden Sie nur Fotos und Texte, an denen Sie die Rechte haben – eigene Aufnahmen oder ordentlich lizenzierte Bilder. Kopierte Bilder aus dem Internet sind ein häufiger Abmahngrund.
Tipp: IHK und Handwerkskammer bieten Merkblätter und oft auch Muster-Checklisten. Für Online-Shops lohnt sich eine Prüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht.